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Mit Sebastian Borst fing alles an 

Am 26. August 1845 stellte der ledige Tüncher Sebastian Borst, der aus Sulzfeld am Main stamm­te, an das Fürstliche Herrschaftsgericht in Milten­berg ein Gesuch, das den Anfang der heutigen Firma bedeutete, Zu diesem Zeitpunkt war Borst seit kurzer Zeit im Städtchen und bei der Tüncher­meisterswitwe Müller beschäftigt.  

Dieses Gesuch, welches einen Tag später schriftlich fixiert wurde, lautete im Betreff: "Ansässigmachung auf das Tünchergewerbe und Verehelichung nach Miltenberg' Sebastian Borst wollte sich also selbständig machen und die ledige Veronika Schick, Tochter des Gerichtsdieners Heinrich Schick, heiraten.  

Ohne amtliche Genehmigung ging das bereits schon damals nicht, wie das Gesuch an die Stadt­oberen beweist. Die Armenpflegschaftskasse erhielt übrigens eine Zweitschrift des Antrages. Eine Unter­stützung daraus mußte allerdings nicht befürchtet werden, denn das Vermögen des Tünchers bestand aus 200 Gulden Aussteuer, die er von seiner Mutter, der Witwe Margarethe Borst aus Sulzfeld erhielt. Außerdem hatte Barst 70 Gulden angespart. Seinen Schritt in die Selbständigkeit hat jedoch sicherlich das Vermögen der Braut beflügelt, deren Mitgift auf 1.600 Gulden angeschlagen wurde.  

Ganz so leicht, wie vielleicht von den jungen Leuten erhofft, ging es dann aber doch nicht. Die Stadträte beschlossen in einer gemeinschaftlichen Sitzung am 31. August 1845 zum Gesuch die Erklärung abzugeben, daß man dieses nicht begutachten könne, "weil es gerade nicht an Tünchermeistern dahier fehlt und man in der Kürze seiner Anwesen­heit dahier, sich von seiner Befähigung noch nicht genug überzeugen konnte".  Gut vier Wochen später erhielt Sebastian Borst am 3. Oktober 1845 die Unterstützung und Bewilli­gung des fürstlichen Herrschaftsgerichtes, wie nachfolgendes Schreiben auszugsweise deutlich macht: "Das von Sebastian Barst von Sulzfeld angebrachte Gesuch um die Aufnahme als Tün­cher dahier und Erlaubnis zur Verehelichung mit Veronika. Schick von hier, wird nach öffentlichem Anschlage und Vernehmung den gesetzlichen Betheiligten bewilligt, weil eines Theiles die gesetz­lichen Vorbedingungen nachgewiesen sind, den Anfangsstand bei dem der Braut zugesichertem Vermögen und bei dem Umstand, daß das Tünchergewerbe dahier noch nicht als übersetzt angenommen werden kann, und daher auf eine weitere Concession hierauf zulässig ist, da beinahe in allen Gemeinden des Bezirks die dahiesigen Tüncher in diesen Gemeinden ihr Gewerbe aus­üben, ander Theils bei weitem der größere Theil der dahier concessionierten Tüncher den Anforderun­gen der Zeit in Dekorationen der Zimmer und Häuser Anstreichen nicht mehr entspricht ... die Zunft aber sich schon in kurzer Zeit seiner Verwen­dung dahier als ein in dieser Beziehung ganz gewandter Tüncher bewährt hat."

Der beruflichen Selbständigkeit und der Heirat stand also nichts mehr im Wege und beides konnte verwirklicht werden. Etwa ein halbes Jahr später hat sich der neue Tünchermeister in voller Rüstung zur Landwehr gemeldet und war damit ein voll­wertiger Bürger Miltenbergs.

Leider hielt das Glück jedoch nicht lange an, denn Sebastian Borst verstarb am 23.2.1847 im Alter von nur 30 Jahren. Nach etwa eineinhalbjähriger Ehe wurde Veronika Borst eine Tünchermeisters­witwe. 

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